Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vereinswerkzeug – Werkzeuge für Vereine: TurnierBuilder, HelferCrew und weitere Stand: 21. September 2026
Anbieter: Martin Oppenländer, Nelly-Sachs-Str. 27, 73760 Ostfildern, Deutschland E-Mail: info@helfercrew.de (nachfolgend Anbieter)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Werkzeuge der Familie „Vereinswerkzeug", derzeit TurnierBuilder (turnierbuilder.de) und HelferCrew, sowie für Werkzeuge, die der Anbieter künftig unter dieser Familie anbietet. Sie gelten für alle Nutzer, gleich ob sie ein Werkzeug kostenlos, per Einzelkauf oder im Rahmen einer Vereins-Jahreslizenz nutzen.
- Nutzer können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Eingetragene Vereine handeln in der Regel als Unternehmer im Sinne dieser AGB. Wo einzelne Regelungen nur für Verbraucher gelten, ist das ausdrücklich gekennzeichnet.
- Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungen
- Der Anbieter stellt webbasierte Werkzeuge zur Organisation von Vereinsaktivitäten bereit, etwa zur Turnierplanung mit Live-Ergebnissen (TurnierBuilder) oder zur Einteilung von Helfern und Arbeitsdiensten (HelferCrew). Der genaue Funktionsumfang eines Werkzeugs und der jeweiligen Pläne ergibt sich aus der Beschreibung auf der Website des Werkzeugs zum Zeitpunkt der Bestellung.
- Der Zugang erfolgt in der Regel ohne Benutzerkonto über geheime Links (z. B. Admin-Link und öffentlicher Link). Wer einen Link besitzt, kann die damit verbundenen Funktionen nutzen.
- Optional kann ein Nutzer ein Vereinskonto anlegen, das mehrere Werkzeuge und Veranstaltungen unter einem Verein zusammenfasst und die Vereins-Jahreslizenz ermöglicht.
- Der Anbieter darf Funktionen weiterentwickeln, ändern oder einstellen, soweit die vertraglich zugesagte Kernleistung eines bereits gekauften Werkzeugs für dessen Laufzeit erhalten bleibt.
§ 3 Vertragsschluss
- Kostenlose Nutzung. Mit dem Anlegen eines Turniers, eines Plans oder einer Veranstaltung im kostenlosen Umfang kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag zustande.
- Einzelkauf. Der Nutzer wählt einen kostenpflichtigen Plan für eine einzelne Veranstaltung – beim Anlegen (die Veranstaltung entsteht mit der Zahlung) oder später für eine bestehende Veranstaltung aus deren Verwaltung – und schließt die Zahlung über den Zahlungsdienstleister Stripe ab. Der Vertrag kommt mit der Zahlungsbestätigung zustande. Der Nutzer erhält die Zugangslinks auf der Bestätigungsseite und per E-Mail.
- Vereins-Jahreslizenz. Der Nutzer bestellt die Jahreslizenz beim Anlegen des Vereins (der Verein entsteht mit der Zahlung) oder zur Verlängerung aus der Vereins-Ansicht und schließt die Zahlung über Stripe ab. Der Vertrag kommt mit der Zahlungsbestätigung zustande.
- Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht gespeichert; die Bestätigungs-E-Mail enthält alle wesentlichen Angaben.
§ 4 Preise und Zahlung
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angegebenen Preise.
- Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung). Die angegebenen Preise sind Endpreise.
- Einzelkäufe werden sofort per Stripe bezahlt (Karte, SEPA-Lastschrift oder weitere von Stripe angebotene Verfahren). Jahreslizenzen werden im Voraus für zwölf Monate bezahlt.
- Ein Zahlungsbeleg wird automatisch per E-Mail versandt. Eine Rechnung mit Vereinsanschrift stellt der Anbieter auf Anfrage per E-Mail aus.
- Gutscheincodes gelten nur im angegebenen Zeitraum und Umfang, sind nicht übertragbar und werden nicht in bar ausgezahlt.
§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung ist Anlage dieser AGB und wird bei der Bestellung angezeigt.
- Bei Einzelkäufen beginnt der Anbieter mit der Leistung (Freischaltung des Plans) sofort nach Zahlung. Der Verbraucher stimmt dem bei der Bestellung ausdrücklich zu und bestätigt seine Kenntnis, dass das Widerrufsrecht damit gemäß § 356 Abs. 5 BGB erlischt.
- Vereine und andere Unternehmer haben kein Widerrufsrecht.
§ 6 Laufzeit und Ende
- Kostenlose Nutzung endet mit Ablauf der beim jeweiligen Werkzeug angegebenen Frist (bei HelferCrew 30 Tage nach dem letzten Tag der Veranstaltung). Danach werden die Daten nach dem Löschkonzept gelöscht.
- Einzelkauf. Der Plan gilt für die beim Kauf angegebene Dauer (z. B. sechs Monate) für die eine Veranstaltung. Danach wird die Veranstaltung schreibgeschützt und nach dem Löschkonzept gelöscht.
- Jahreslizenz. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate ab Zahlungseingang. Sie verlängert sich nicht automatisch; der Anbieter erinnert 30 Tage vor Ablauf per E-Mail. Nach Ablauf bleiben Daten 30 Tage schreibgeschützt zugänglich, damit der Verein exportieren oder verlängern kann.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Nutzer gegen § 7 verstößt.
- Bereits gezahlte Entgelte werden bei vorzeitiger Beendigung nur erstattet, wenn der Anbieter die Beendigung zu vertreten hat.
§ 7 Pflichten des Nutzers
- Zugangslinks geheim halten. Der Admin-Link ist der einzige Schlüssel. Der Nutzer gibt ihn nur an Personen weiter, die verwalten sollen, und trägt die Folgen einer Weitergabe. Der Anbieter empfiehlt, bei einem Vereinskonto eine Vereins-E-Mail-Adresse als Wiederherstellungsadresse zu hinterlegen, die bei einem Vorstandswechsel übergeben wird.
- Rechtmäßige Inhalte. Der Nutzer trägt nur Daten ein, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist, und keine rechtswidrigen, beleidigenden oder fremde Rechte verletzenden Inhalte. Das gilt auch für hochgeladene Logos und Bilder.
- Personenbezogene Daten. Trägt der Nutzer Daten anderer Personen ein (Spieler, Helfer, Mitglieder), ist er dafür datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er informiert die Betroffenen und schließt mit dem Anbieter den Auftragsverarbeitungsvertrag nach § 9 ab.
- Keine Störung. Der Nutzer greift nicht auf Daten anderer Nutzer zu, umgeht keine Zugangsbeschränkungen und belastet die Systeme nicht missbräuchlich (z. B. durch automatisierte Massenanfragen).
- Bei Verstößen darf der Anbieter Inhalte entfernen, Zugänge sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Er informiert den Nutzer, soweit möglich, vorher.
§ 8 Verfügbarkeit, Support und Wartung
- Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, garantiert sie aber nicht. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb typischer Veranstaltungszeiten (Wochenenden, Abende) durchgeführt und bei Vereinskonten vorab angekündigt.
- Der Anbieter darf bei Gefahr für Sicherheit oder Stabilität den Betrieb unterbrechen.
- Support:
- bei kostenloser Nutzung und Einzelkauf: per E-Mail, nach besten Kräften, ohne zugesagte Reaktionszeit;
- bei Jahreslizenz: per E-Mail mit Reaktion innerhalb von zwei Werktagen; an Veranstaltungstagen, die der Verein mindestens eine Woche vorher angemeldet hat, ist der Anbieter telefonisch erreichbar. Support umfasst Hilfe bei der Nutzung und die Behebung von Fehlern, nicht die Übernahme der Veranstaltungsorganisation selbst.
- Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, wichtige Daten regelmäßig zu exportieren (jedes Werkzeug bietet einen Export an). Der Anbieter sichert die Systeme nach dem Stand der Technik, ersetzt aber nicht die eigene Sicherung des Nutzers.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach seiner Datenschutzerklärung.
- Soweit der Nutzer personenbezogene Daten Dritter in ein Werkzeug einträgt, verarbeitet der Anbieter diese als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter stellt dafür einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit technischen und organisatorischen Maßnahmen, Subunternehmern und Löschkonzept bereit; der Nutzer erhält ihn auf Anfrage per E-Mail an info@helfercrew.de und schließt ihn in elektronischer Form ab (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Ein AVV gilt für alle Werkzeuge der Familie.
§ 10 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei übernommenen Garantien.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen darf) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Bei kostenloser Nutzung haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen von Absatz 1.
- Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei regelmäßigem Export durch den Nutzer nach § 8 Abs. 4 entstanden wäre.
- Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 1 greift.
§ 11 Datenexport und Löschung
- Der Nutzer kann seine Daten jederzeit während der Laufzeit in einem gängigen Format (CSV, PDF) exportieren.
- Nach Ende der Laufzeit oder auf Wunsch des Nutzers löscht der Anbieter die Daten nach seinem Löschkonzept, das in der Datenschutzerklärung beschrieben ist. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere für Rechnungsdaten) bleiben unberührt.
§ 12 Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies wegen Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, technischer Gegebenheiten oder des Leistungsumfangs erforderlich ist und die Änderung den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt.
- Nutzer mit Vereinskonto werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die neuen AGB als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei Widerspruch kann der Anbieter den Vertrag zum Inkrafttreten kündigen; bereits bezahlte, nicht genutzte Laufzeit wird anteilig erstattet.
- Für Einzelkäufe gilt die AGB-Fassung zum Zeitpunkt des Kaufs für die gesamte Laufzeit.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit ihnen dadurch nicht zwingender Schutz ihres Aufenthaltsstaates entzogen wird.
- Ist der Nutzer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Esslingen am Neckar.
- Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Anlage: Widerrufsbelehrung (nur für Verbraucher)
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Martin Oppenländer, Nelly-Sachs-Str. 27, 73760 Ostfildern, info@helfercrew.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Frist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der Zahlung eingesetzt haben.
Vorzeitiges Erlöschen. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte, wenn wir mit der Ausführung begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Muster-Widerrufsformular. An Martin Oppenländer, Nelly-Sachs-Str. 27, 73760 Ostfildern, info@helfercrew.de: Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Bereitstellung von [Werkzeug/Plan], bestellt am [Datum]. Name, Anschrift, Datum, Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier).